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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ab 22.12.2022

1    Vertragsabschluss

Die folgenden Regelungen gelten für sämtliche Vertragsabschlüsse, die mit der Tanzfabrik Chur GmbH zustande kommen. Unter Vertragsabschluss versteht sich die Anmeldung zu den Angeboten der Tanzfabrik Chur GmbH und/oder der damit einhergehende Kauf eines Passes, der für die Teilnahme an den Angeboten der Tanzfabrik Chur GmbH Voraussetzung ist. Unter Angebote verstehen sich sämtliche Kurse und sonstigen Angebote (z.B. Veranstaltungen, Workshops, Fotoshootings, Schulungen, Privatlektionen, Probemonat, Probelektionen, Pole Parties etc.) der Tanzfabrik Chur GmbH.

Zu den Angeboten der Tanzfabrik Chur GmbH können sich alle Personen ab dem 18. Lebensjahr anmelden. Eine Teilnahme an den Angeboten ist bereits vor dem 18. Lebensjahr mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern möglich. Diese ist spätestens zur ersten Kursstunde vorzulegen.

Die Anmeldung zu den Angeboten der Tanzfabrik Chur GmbH erfolgt über das Bestellformular der Webseite, das Buchungssystem auf der Website, schriftlich per E-Mail oder persönlich per Eintragung in eine Liste in der Tanzfabrik Chur GmbH. Die Teilnehmenden geben mit der Anmeldung ein bindendes Vertragsangebot ab. Die Anmeldung ist daher auch ohne schriftliche Bestätigung durch die Tanzfabrik Chur GmbH für die Teilnehmenden verbindlich. Eine Anmeldung ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung der Gebühren.

Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelesen und akzeptiert zu haben und verpflichten sich zur Zahlung des geforderten Betrages. Nach erfolgreicher Bearbeitung der Bestellung erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail gilt als Beleg. Es wird keine zusätzliche Rechnung verschickt. Mit dieser Bestätigung nimmt die Tanzfabrik Chur GmbH das Angebot an und der Vertragsabschluss ist zustande gekommen.

 

2    Pässe, An- und Abmeldung, Kündigung

Folgende Pässe/Angebote werden unterschieden:

Kurspass
Flexipass
Sonstige Angebote

2.1  Kurspass

Ein Kurspass wird auf eine unbestimmte Vertragsdauer abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit des Kurspasses endet erst durch die Kündigung durch die Teilnehmenden oder durch die Tanzfabrik Chur GmbH (siehe Punkt 2.1.4).

2.1.1 Kurspass: Anmeldung

Die erstmalige Anmeldung zu einem Kurs erfolgt über das Buchungssystem, welches auf der Website verfügbar ist, oder schriftlich per E-Mail. Die Anmeldung erfolgt immer über mindestens ein gesamtes Quartal/Schulquartal. Die Teilnehmenden werden am Ende des Quartals/Schulquartals automatisch im gleichen Kurs für das darauffolgende Quartal/Schulquartal angemeldet. Die genauen Daten der Quartale und Schulquartale sind im Studio ausgehängt und auf der Website ersichtlich.

2.1.2 Kurspass: Wechseln von Kursen

Möchten Teilnehmende einen anderen Kurs besuchen, erfolgt eine erneute erstmalige Anmeldung über das Buchungssystem. Die Anmeldung für den neuen Kurs hat von den Teilnehmenden bis 30 Tage vor Ende des aktuellen Quartals zu erfolgen. Gleichzeitig schreiben die Teilnehmenden eine schriftliche Meldung per E-Mail, welche über den Kurswechsel informiert.

2.1.3 Kurspass: Abmeldung und Nachholen von einzelnen Lektionen

Bei Veranstaltungen über mehrere Lektionen können sich die Teilnehmenden für einzelne Lektionen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Lektion schriftlich per E-Mail abmelden. Die versäumten Lektionen können ausschliesslich im selben Quartal/Schulquartal in bestehenden Kursen nachgeholt werden, sofern in der gewünschten Lektion freie Plätze verfügbar sind. Hierfür muss das Datum und der Kursname der gewünschten Nachhollektion in der E-Mail der Abmeldung enthalten sein. Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Ersatzlektionen. Nicht nachgeholte Lektionen verfallen ersatzlos bei Beginn des nächsten Quartals/Schulquartals. Nicht rechtzeitig abgemeldete oder unentschuldigte Kurslektionen gelten als teilgenommen und werden berechnet. Eine Rückerstattung einzelner Lektionen ist nicht möglich. Der Nichtbesuch einer Lektion gilt nicht als Abmeldung.

Diese Regelung gilt auch bei Abwesenheiten infolge Ferien, Krankheit, Änderung der Arbeitszeiten etc. Eine Ausnahme bilden Fehlzeiten ab vier Wochen infolge von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militär (siehe Punkt 2.4).

2.1.4 Kurspass: Automatische Erneuerung und Kündigung

Der Kurspass verlängert sich automatisch und stillschweigend um die vereinbarte Vertragslaufzeit (Quartal, Halbjahr oder Schulquartal), wenn bis 30 Tage vor Ende des jeweiligen Quartals keine Kündigung per Mail erfolgt

Die Teilnehmenden erhalten automatisch den gleichen Kurspass für ein weiteres Quartal, Halbjahr oder Schulquartal und werden automatisch im gleichen Kurs für das darauffolgende Quartal, Halbjahr oder Schulquartal angemeldet. Der Nichtbesuch eines Kurses gilt nicht als Kündigung. Kündigungen, die nach der Frist eingehen, werden auf den nächstmöglichen Termin berücksichtigt.

2.1.5 Kurspass: Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt des Vertragsabschlusses der Teilnehmenden muss bis spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss (Siehe Punkt 1) schriftlich per E-Mail erfolgen. Es entstehen keine Rücktrittsgebühren.

2.2  Flexipass

Ein Flexipass ist ein 10er Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab der ersten absolvierten Lektion. Nach 6 Monaten verfallen alle nicht bezogenen Lektionen des 10er Passes.

2.2.1 Flexipass: Anmeldung

Inhaber*innen eines Flexipasses können sich selbständig über das Buchungssystem für ein gesamtes Quartal von zwölf Kalenderwochen anmelden. Für einzelne Lektionen benötigt die Anmeldung mit einem Flexipass jedoch die schriftliche Form per E-Mail, spätestens bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn der gewünschten Lektion. Verfügt die Lektion noch über freie Plätze, wird der Platz reserviert. Inhaber*innen eines Flexipasses werden nicht automatisch im gleichen Kurs für das darauffolgende Quartal angemeldet und müssen sich jedes Quartal für alle gewünschten Lektionen neu anmelden.

2.2.2 Flexipass: Abmeldung

Inhaber*innen eines Flexipasses können sich für bereits angemeldete Lektionen bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn schriftlich per E-Mail kostenfrei abmelden. In diesem Fall wird die Lektion nicht vom Flexipass abgebucht. Nicht rechtzeitig abgemeldete oder unentschuldigte Kurslektionen gelten als teilgenommen und werden abgebucht. Eine Rückerstattung einzelner Lektionen ist nicht möglich. Der Nichtbesuch einer Lektion gilt nicht als Abmeldung.

2.2.3 Flexipass: Kündigung

Nach 6 Monaten verfallen alle nicht bezogenen Lektionen des Flexipasses. Eine Kündigung des Flexipasses ist daher nicht möglich und nötig.

2.2.4 Flexipass: Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt des Vertragsabschlusses der Teilnehmenden muss bis spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss (Siehe Punkt 1) schriftlich per E-Mail erfolgen. Es entstehen keine Rücktrittsgebühren.

2.3  Sonstige Angebote

Hierunter fallen alle sonstigen Angebote der Tanzfabrik Chur GmbH (Veranstaltungen, Workshops, Fotoshootings, Schulungen, Privatlektionen, Probemonat, Probelektionen, Pole Parties etc.).

2.3.1 Sonstige Angebote: Anmeldung

Siehe Punkt 1

2.3.2 Sonstige Angebote: Abmeldung

Teilnehmende können sich für bereits angemeldete sonstige Angebote schriftlich per E-Mail kostenfrei abmelden unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Fristen:

  • Privatlektionen, einzelne Lektionen im Probemonat, Probelektionen: bis spätestens 24 Stundenvor Beginn des Angebotes
  • alle übrigen Angebote wie Veranstaltungen, Workshops, Fotoshootings, Schulungen, Pole Parties: bis spätestens vier Wochenvor Beginn des Angebotes.

Es steht den Teilnehmenden frei, bis 14 Tage vor Beginn der übrigen Angebote schriftlich per E-Mail eine*n Ersatzteilnehmer*in zu benennen. Eine solche Umbuchung ist für Teilnehmende kostenlos.

Nicht rechtzeitig stornierte oder unentschuldigte sonstige Angebote gelten als teilgenommen und werden berechnet. Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren ist (auch bei Krankheit und/oder Unfall mit Arztzeugnis) nicht möglich. Der Nichtbesuch eines Angebotes gilt nicht als Abmeldung. Die versäumten sonstigen Angebote können nicht nachgeholt werden. Das Nichtbezahlen des geforderten Betrages gilt nicht als Abmeldung.

2.4  Zeitlich begrenzte Abwesenheiten

Bei Abwesenheiten ab vier Wochen infolge Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militär werden gegen Vorweisen eines ärztlichen Attests oder Marschbefehls den Kursteilnehmer*innen die verpassten Lektionen gutgeschrieben. Das Gesuch ist sofort und schriftlich per E-Mail zu stellen, Gesuche nach Kursende können nicht berücksichtigt werden. Gutgeschriebene und nicht in Anspruch genommene Lektionen verfallen innerhalb eines Kalenderjahres.

Eine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle eines ärztlichen Zeugnisses.

2.5  Warteliste

Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die angebotenen Plätze, können sich Teilnehmende auf eine Warteliste setzen lassen. Dies ist für Teilnehmende kostenlos, aber verbindlich. Wenn Teilnehmende den Platz nicht mehr annehmen können, so kann der Platz auf der Warteliste bis 24 Stunden vor Beginn des Angebotes storniert werden. Eine Austragung aus der Warteliste ist kostenfrei. Eine Bestätigung über das Nachrücken kann auch noch an dem Tag, an dem das Angebot stattfindet, erfolgen. Ohne Absage der teilnehmenden Person ist der anfallende Kurspreis in jedem Fall vollumfänglich zu leisten.

 

3    Bezahlung

3.1  Bezahlung Pässe

Alle Pässe müssen sieben Tage nach Erwerbsdatum per Banküberweisung bezahlt werden. Laufende Kurspässe werden im Voraus in monatlichen Raten per Banküberweisung bezahlt. Kids & Youngster Pässe pro Schulquartal. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitigem Zahlungseingang können die Plätze von der Tanzfabrik Chur GmbH anderweitig vergeben werden, die Teilnehmenden bleiben jedoch zahlungspflichtig. Das Nichtbezahlen des geforderten Betrages gilt nicht als Abmeldung/Kündigung. Eine nur teilweise Teilnahme am Unterricht/am Angebot berechtigt nicht zur Zahlungsminderung. Bezahlte Kursgebühren werden nicht erstattet.

Sämtliche Kurse werden mit einen Kurspass oder Flexipass abgerechnet. Die Preise der sonstigen Angebote und die jeweiligen Bezahlungsmodalitäten sind im Beschrieb enthalten.

3.1  Bezahlung sonstige Angebote

Alle sonstigen Angebote müssen bis 14 Tage vor Angebotsbeginn per Banküberweisung bezahlt werden. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitigem Zahlungseingang können die Plätze von der Tanzfabrik Chur GmbH anderweitig vergeben werden, die Teilnehmenden bleiben jedoch zahlungspflichtig. Das Nichtbezahlen des geforderten Betrages gilt nicht als Abmeldung/Kündigung. Eine nur teilweise Teilnahme am Unterricht/am Angebot berechtigt nicht zur Zahlungsminderung. Bezahlte Kursgebühren werden nicht erstattet.

Die Preise der sonstigen Angebote und die jeweiligen Bezahlungsmodalitäten sind im Beschrieb enthalten.

3.2  Preise, Rabatte und Kontoangaben

Die Preise werden in CHF angegeben. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Anmeldung. Mehrfachbucher*innen, Schüler*innen, Lernende, Studierende und Rentner*innen mit entsprechendem Ausweis profitieren teilweise von vergünstigten Preisen (auf der Website ersichtlich). Auf bereits bezahlte Kursgebühren ist eine nachträgliche Anrechnung ausgeschlossen.

Zahlungen erfolgen auf das Bankkonto der Tanzfabrik Chur GmbH. Die Kontoangaben sind auf der Website ersichtlich. Zahlungszweck: Eigener Vor- und Nachname und Kurspass/Kurs.

3.3  Verzug

Kommen die Teilnehmenden ihrer Zahlungsfrist nicht nach, so geraten sie ohne weitere Frist und ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Tanzfabrik Chur GmbH erhebt dann Mahngebühren von CHF 20,-. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang können die Teilnehmenden für künftige Kurse gesperrt werden.

 

4    Quartale und Feiertage

Jedes Quartal umfasst 12 Kalenderwochen. Die genauen Daten der Quartale sind im Studio aufgehängt und auf der Website ersichtlich. Sind im Quartal Feiertage, so können die ausgefallenen Lektionen vor- oder nachgeholt werden. Die versäumte Lektion muss jeweils im laufenden Quartal nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der einzelnen Lektionen bei Ausfall durch gesetzliche Feiertage ist nicht möglich.

Die Schulquartale der Kids & Youngster Kurse richten sich nach den Schulferien der Stadt Chur.

 

5    Kurs- und Preisänderungen

Änderungen im Stundenplan sind jederzeit möglich. Durch die Tanzfabrik Chur GmbH können Kurse und sonstige Angebote aus wichtigen Gründen (z.B. zu wenig Teilnehmende) zusammengelegt, verschoben oder abgesagt werden. Bei einer Stornierung des Kurses wird ein Ersatztermin angeboten oder die Kursgebühr rückerstattet. Programm- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Bei Ausfall der Kursleitung kann die Tanzfabrik Chur GmbH einen Wechsel der Kursleitung vornehmen, eine Stellvertretung einsetzen oder die Kurslektion verschieben. Abweichende Kurszeiten oder der Einsatz einer anderen Kursleitung berechtigen nicht zur Zahlungsminderung oder Stornierung.

Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Kurse mit zu wenig Teilnehmenden werden in die Zukunft verschoben und in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Bei Nichtdurchführung eines Kurses wird das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet.

Bei Unterbestand einer Klasse kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Kurs, unter Vorbehalt des Einverständnisses aller Kursteilnehmenden, trotzdem durchgeführt wird, sich das Kursgeld jedoch entsprechend erhöht oder die Anzahl der Lektionen reduziert. Auch bei Anpassungen des Angebots sind Rückerstattungen von bereits geleisteten Zahlungen ausgeschlossen.

 

6    Gesundheit

Die Teilnehmenden verpflichten sich, vor Beginn der Lektion die Teammitglieder der Tanzfabrik Chur GmbH wahrheitsgetreu über ihren gesundheitlichen Zustand, insbesondere über psychische und physische Vorerkrankungen aufzuklären, sofern es sich dabei um Erkrankungen handelt, die die Übungen einschränken können. Einschränkungen können sich zum Beispiel aus einem erhöhten Verletzungsrisiko für die teilnehmende Person oder andere Teilnehmende ergeben.

Änderungen des Gesundheitszustandes müssen der Tanzfabrik Chur GmbH unverzüglich gemeldet werden. Für Verletzungen, die aufgrund einer nicht angegebenen Vorerkrankung zustande gekommen sind, haften die Teilnehmenden. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Bei Verletzungen und Unfällen wird keine Haftung übernommen. Die Teilnehmenden trainieren auf eigene Gefahr und sind sich bewusst, dass es bei der Teilnahme an Kursen zu Blutergüssen, Prellungen, Schürfungen, Zerrungen etc. kommen kann. Schwangere trainieren auf eigenes Risiko.

Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Teammitglieder der Tanzfabrik Chur GmbH, die der ordnungsgemässen Erfüllung der Vertragspflichten dienen, Folge zu leisten.

 

7    Haftung

Die Teilnehmenden haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen (Haftpflicht). Der Abschluss einer Unfall-/Diebstahlversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Für einen konkreten Kurserfolg und die individuelle Verwertung der Kursinhalte wird keine Haftung übernommen.

Die Teilnehmenden der Veranstaltungen der Tanzfabrik Chur GmbH haben den Anweisungen der Teammitglieder der Tanzfabrik Chur GmbH, die in einer ordnungsgemässen Erfüllung der Vertragspflichten dienen, Folge zu leisten.

 

8    Urheber*innenrechte

Die Nutzung der gelernten Kursinhalte wie Choreografien und Figuren ist nur für private Zwecke gestattet. Für die vermittelten Kursinhalte liegen die Rechte bei der Tanzfabrik Chur GmbH. Die Kursteilnehmenden dürfen die Urheberrechte des*der Kursanbieter*in nicht verletzen. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. in Form von Unterricht) ist nicht erlaubt. Film- und Fotoaufnahmen sind grundsätzlich untersagt, sofern die*der Trainer*in dies nicht explizit erlaubt. Die Erlaubnis deckt in jedem Fall nur die private Nutzung ab. Film- und Fotoaufnahmen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn diese die Datenschutzrichtlinien von Privatpersonen und der Tanzfabrik Chur GmbH gefährden. Bei unberechtigter Verwendung behält sich Tanzfabrik Chur GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

9    Datenschutz

Die für den Ablauf der Veranstaltungen notwendige persönliche Daten der Teilnehmenden werden auf Datenträgern gespeichert. Die Teilnehmenden stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zur Geschäftsabwicklung zu. Die Teilnehmenden können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, in diesem Falle werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Geschäftsvorganges gelöscht. Die Tanzfabrik Chur GmbH verpflichtet sich, alle Angaben vertraulich zu behandeln und an keine Drittpersonen weiterzuleiten.

 

10 Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist Chur. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehalten.